Deutsche Tarifverträge regeln ein breites Spektrum von Themen. Neben der Bezahlung befassen sich die Vereinbarungen auch mit Fragen wie Schichtarbeitszahlungen oder Lohnstrukturen, Arbeitszeit, Umgang mit Teilzeitbeschäftigten und Ausbildung. Betriebsräte können auch über Bereiche verhandeln, die unter Tarifverträge fallen, in denen der Vertrag selbst eine sogenannte “Öffnungsklausel” enthält, die es dem Betriebsrat ausdrücklich ermöglicht, über das Thema zu verhandeln. In seiner Stellungnahme zu demselben Vorschlag stellte das iGZ fest, dass eine strikte Anwendung einer Gleichbehandlungsklausel den bürokratischen Aufwand auf ein inakzeptables Niveau erhöhen würde. IGZ begrüßte jedoch die Klausel, wonach ein angemessenes Sozialschutzniveau auch durch Tarifverträge gewährleistet werden könnte. Darüber hinaus hat iGZ von Anfang an gegen jede Aufnahme von TAW in die Dienstleistungsrichtlinie im Binnenmarkt einspruchswillen. Nichtsdestotrotz kritisiert die IG Metall beispielsweise sehr, dass Unternehmen in anderen Branchen als der TAW eigene Zeitarbeitsfirmen gründen, die im Verdacht stehen, die geltenden kollektiven Standards zu untergraben. Dass dieselbe Gewerkschaft den allgemein unabhängigen Charakter des TAW-Sektors anerkennt, zeigt jedoch eine gemeinsame Erklärung der Frankfurter IG Metall und zweier Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der privaten Arbeitsagenturen (BZA) und des Verbandes Deutscher Zeitarbeitsfirmen (iGZ), die am 11. April 2008 veröffentlicht wurde.
[3] Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik: WSI-Tarifarchiv 2018, von Thorsten Schulten Juni 2018 Der traditionelle Mechanismus zur allgemeinverbindlichen Bestehenden Tarifpolitik ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Dazu gehört, dass die zu verlängernde Vereinbarung mindestens 50 % der Beschäftigten in der Branche umfassen sollte und dass sowohl die Arbeitgeber als auch die Gewerkschaft ihre Verlängerung über die direkt abgedeckten hinaus fordern sollten. Da die Verhandlungsabdeckung sinkt (siehe unten), ist dieser Mechanismus weniger verbreitet. Im Sommer 2019 gab die Website des Arbeitsministeriums (BMAS) an, dass zu diesem Zeitpunkt nur 443 (0,6%) von den rund 73.000 registrierten Tarifverträgen, die ein breites Spektrum anderer Fragen als der Entlohnung abdecken, waren derzeit allgemein verbindlich[5] und dass die Liste der allgemein verbindlichen Vereinbarungen überarbeitet wurde. Es gibt keine Verhandlungen auf nationaler Ebene, die die gesamte Wirtschaft in Deutschland abdecken, und der Hauptgewerkschaftsbund, der DGB, hat in der Regel kein Verhandlungsmandat.